Friedensrichteramt Baar

Friedensrichteramt Baar
Adresse:
Leihgasse 9, 6341 Baar

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Letzte Aktualisierung: 12.08.2026
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Beschreibung

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen und sucht Zivilstreitigkeiten vermittelnd zu erledigen (ausgenommen sind Streitigkeiten betreffend Arbeitsrecht oder Miet- und Pachtrecht). Werden sich die Parteien nicht einig, kann das Friedensrichteramt bis zu einem Streitwert von CHF 5’000.– einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder bis CHF 2’000.– auf Antrag der klagenden Partei selbstständig entscheiden. Beim Streitwert über CHF 5'000.– wird die Klagebewilligung erteilt.


Firmenbeschreibung

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen und sucht Zivilstreitigkeiten vermittelnd zu erledigen (ausgenommen sind Streitigkeiten betreffend Arbeitsrecht oder Miet- und Pachtrecht). Werden sich die Parteien nicht einig, kann das Friedensrichteramt bis zu einem Streitwert von CHF 5’000.– einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder bis CHF 2’000.– auf Antrag der klagenden Partei selbstständig entscheiden. Beim Streitwert über CHF 5'000.– wird die Klagebewilligung erteilt.

Kategorie & Stichwörter

  • Vermittlung
  • Anwälte
  • Stadtverwaltung
  • Gesetze
  • Gemeindeverwaltung
  • Ortsverwaltungen
  • Zivilstreitigkeiten
  • Kreisverwaltungen
Produkte & Dienstleistungen

  • Vermittlung in Zivilstreitigkeiten
  • Schlichtungsbehörde
Gesprochene Fremdsprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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