Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler, Basel
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Beschreibung
Die schweizerische Einlagensicherung, auch Einlegerschutz oder Einlagenversicherung genannt, regelt die Vergütung der Bankkunden bei Zahlungsunfähigkeit eines Institutes.
Der Verein „Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler“ ist Träger der nach Bankengesetz vorgeschriebenen Selbstregulierung zur Sicherung der privilegierten Einlagen bei schweizerischen Geschäftsstellen von Banken und Effektenhändlern. Verfügt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (ehemals Eidgenössische Bankenkommission) für eine Bank oder einen Effektenhändler in der Schweiz eine Schutzmassnahme oder die Zwangsliquidation, so stellen die Mitglieder des Vereins Gelder bereit, damit die nach dem Bankengesetz privilegierten Einlagen möglichst rasch den berechtigten Einlegern ausbezahlt werden können. Gemäss den vom Gesetzgeber beschlossenen Massnahmen zur Verstärkung des Einlegerschutzes umfasst die Privilegierung seit dem 22. Dezember 2008 neu Einlagen bis CHF 100'000 pro Einleger. Die maximale Beitragspflicht der Mitglieder ist jedoch insgesamt auf CHF 6 Milliarden beschränkt. Sämtliche Banken und Effektenhändler, welche in der Schweiz eine Geschäftsstelle unterhalten und privilegierte Einlagen entgegennehmen, sind Mitglieder des Vereins. Von Gesetzes wegen unterliegen Einlagen bei diesen Geschäftsstellen der genannten Sicherung. Durch die Sicherung der privilegierten Einlagen trägt der Verein Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler wesentlich zum Gläubigerschutz bei. Der Verein leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur Reputation und Stabilität des Finanzplatzes Schweiz.