Bestattungsunternehmen, Überführungsunternehmen in Einsiedeln

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Jetzt geöffnet

Langrütistrasse 24, 8840 Einsiedeln

055 412 77 33
Abschied nehmen - der Bestattungsdienst Betschart & Eichhorn begleitet Sie" Der Beruf des Bestatters hat sich in den letzten Jahren stetig verändert. Unsere Arbeit beschränkt sich nicht mehr nur auf das Einsargen und Überführen von Verstorbenen. Sehr wichtig sind heute auch einfühlsame Trauergespräche und die pietätvolle Begleitung, wo die Bedürfnisse und Wünsche der Hinterbliebenen oder des Verstorbenen besprochen und wenn möglich berücksichtigt werden. Gemeinsam mit uns wählt die Familie ihre persönliche Art und Weise des Abschiednehmens. Wir gehen individuell auf die Wünsche ein, arbeiten diskret und pietätvoll!
myls AG
Jetzt geöffnet

Zürichstrasse 38, 8840 Einsiedeln

055 422 11 00
Nach einem Todesfall begleiten wir Sie und Ihre Nächsten individuell, einfühlsam und professionell durch die trauervolle Zeit. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe benötigen. Als Bestattungsunternehmen mit Sitz in Einsiedeln kennen wir die regionalen Gegebenheiten und Ansprechpartner und können Sie umfassend bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Heim oder bei uns beraten. WAS TUN IM TODESFALL? 1. Melden Sie sich beim Hausarzt des Verstorbenen oder beim Notfalldienst (Telefon 144). 2. Handelt es sich um einen Unfall oder Suizid/Sterbehilfe, umgehend die Polizei benachrichtigen (Telefon 117). 3. Der vor Ort anwesende Arzt wird eine Todesbescheinigung (Dokument) ausstellen. 4. Mit der Todesbescheinigung (Dokument) ist es uns erlaubt, die verstorbene Person zum Aufbahrungsort zu überführen. Bitte halten Sie dieses Dokument griffbreit. 5. Meine Mitarbeiter werden nun mit Ihnen sämtliche organisatorischen Angelegenheiten besprechen. - Wird es eine Aufbahrung geben? - Gibt es eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung? - Wo und wann findet die Beisetzung statt? - Gibt es eine Überführung vom oder ins Ausland? - usw. 6. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde oder in Ihrer religiösen Gemeinschaft, wann sie Zeit für eine Verabschiedung, Beisetzung oder Trauerfeier hat. 7. Informieren Sie Familie Freunde, Bekannte via Telefon, Trauerkarte, Zeitungsanzeige usw. über den Verlust des Verstorbenen. 8. Melden Sie die verstorbene Person bei den Versicherungsgesellschaften und anderen Dienstleistern ab, bei denen die verstorbene Person registriert ist.