Umweltschutzorganisationen in Frauenfeld

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BAHNHOFSTRASSE 55, 8510 Frauenfeld

052 724 24 73
Das eidgenössische Wald- und das Wasserbaugesetz verlangen von den Kantonen, dass sie Gefahrenkarten erarbeiten und diese in der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigen. Die Kantone werden mit Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c RPG ver­pflichtet, für die Richtplanung Grundlagen zu erarbeiten, die zeigen, welche Gebiete durch Naturgefahren erheblich bedroht sind. Die Umsetzung von Gefahrenzonen soll über die Nutzungsplanung erfolgen; der kantonale Richtplan kann die Grundsätze aufzeigen und entsprechende Anweisungen an die Nutzungsplanung geben. Zur Ausarbeitung der vom Bund geforderten Gefahrenkarten hat das AfU 1998 ein verwaltungsinternes Projekt gestartet. Darin sind die folgenden Stellen beteiligt: Amt für Umwelt, Forstamt, Amt für Raumplanung und Amt für Zivilschutz.