Am 1. Januar 2022 tritt die neue BauAV in Kraft
Die neue Version der Bauarbeitenverordnung berücksichtigt die technische Entwicklung der letzten Jahre und die Verhältnisse der heutigen Arbeitswelt. Das Ziel der neuen Version ist Arbeitsunfälle weiter zu reduzieren und mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Unter anderem müssen Massnahmen zur Absturzsicherung neu einheitlich ab einer Absturzhöhe von 2 Metern getroffen werden. Zudem wird das Arbeiten auf (tragbaren) Leitern wie folgt eingeschränkt:
- Arbeiten auf tragbaren Leitern ab 2 Meter Absturzhöhe dürfen nur von kurzer Dauer sein
- Tragbare Leitern dürfen nur eingesetzt werden, wenn keine bessere Alternative möglich ist
- Sichere Alternativen sind beispielsweise Rollgerüste, Arbeitsbühnen oder Plattformleitern
Die Indupro AG führt passende Produkte zum Kaufen oder Mieten, um die Änderungen in betroffenen Betrieben umzusetzen. Die meisten Produkte sind ab Lager verfügbar und können in unseren Filialen besichtigt und getestet werden. Viele Produkte können ausserdem zu attraktiven Konditionen für temporäre Einsätze gemietet werden.
Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie Fragen haben. Wir beraten Sie gerne zu sicheren Zugangslösungen in der Höhe und helfen Ihnen ausgerüstet für die BauAV 2022 zu sein.
Passende Produkte
Falls Sie Ihr Leiternkonzept überarbeiten müssen, finden Sie auf indupro.ch unsere Vorschläge von Produkten, welche der geänderten BauAV Rechnung tragen.