Allgemeine Geschäftsbedingungen Premiumeinträge

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  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsgegenstand
  3. Spezifikationen der Werbemöglichkeiten
  4. Werbefläche und Platzierung der Werbemöglichkeit
  5. Verlinkung der Werbemöglichkeit
  6. Verfügbarkeit der Webseite und Frequentierung
  7. Verantwortung des Kunden für die Gestaltung der Werbemöglichkeit
  8. Obliegenheiten des Kunden an den Inhalt und Haftungsfreistellung
  9. Zurückweisung, Entfernung, Deaktivierung
  10. Weitere Pflichten des Kunden
  11. Rechtseinräumung
  12. Prüfung der Werbemöglichkeit durch den Kunden
  13. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
  14. Gewährleistung
  15. Haftung
  16. Laufzeit, automatische Verlängerung, Kündigung, Widerruf und Rückerstattungen
  17. Schlussbestimmungen
  18. Datenschutzbestimmungen
  1. Geltungsbereich

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cylex Dienstleistungs GmbH und S.C. Cylex Tehnologia Informatiei International S.N.C (im weiteren Anbieter) sind Vertragsbestandteil jeder Beauftragung von kostenpflichtigen und kostenlosen Werbemöglichkeiten, Premiumeinträge, auf den unter § 4 angegebenen Internetseiten der S.C. Cylex Tehnologia Informatiei International S.N.C durch einen Kunden. Bei einer Schaltung von kostenlosen Werbemöglichkeiten hat der § 13 Vergütung und Zahlungsmodalitäten und der § 14 Gewährleistung keine Gültigkeit.
    2. Berechtigte Kunden und Begriffsbestimmungen
      Der Premiumeintrag kann erworben werden von:
      • a) einem "Unternehmerkunden", d. h. einer natürlichen Person, juristischen Person, Organisation oder einem bevollmächtigten Vertreter, der die Leistung ganz oder überwiegend zu Zwecken erwirbt, die einer gewerblichen, unternehmerischen, handwerklichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind; oder
      • b) einem "Privatkunden", d. h. einer natürlichen Person, die die Leistung im eigenen Namen ganz oder überwiegend zu privaten oder sonstigen Zwecken erwirbt, die nicht ihrer beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind.
      "Kunde" bezeichnet je nach Sachlage einen Unternehmerkunden oder einen Privatkunden.
      Der Umstand, dass sich ein Premiumeintrag auf einen Unternehmenseintrag bezieht, diesen bewirbt oder mit ihm verbunden ist, bestimmt für sich genommen nicht, ob der Erwerber ein Unternehmerkunde oder ein Privatkunde ist. Die rechtliche Einordnung des Kunden richtet sich nach den Umständen des Erwerbs und dem anwendbaren Recht.
    3. Geschäftsfähigkeit, Vertretungsmacht und Richtigkeit der Angaben
      Mit dem Erwerb eines Premiumeintrags bestätigt der Kunde, dass:
      • a) der Kunde über die zum Vertragsschluss erforderliche Rechts- und Geschäftsfähigkeit verfügt;
      • b) sofern der Kunde ein Unternehmerkunde ist und durch eine andere Person vertreten wird, diese Person bevollmächtigt ist, den Vertrag zu schließen und das Abonnement im Namen des Unternehmerkunden zu verwalten;
      • c) sofern der Kunde ein Privatkunde ist und durch einen gesetzlichen Vertreter oder eine andere bevollmächtigte Person vertreten wird, diese Person über die nach dem anwendbaren Recht erforderliche Vertretungsmacht verfügt;
      • d) die im Bestellvorgang angegebenen Konto-, Identitäts-, Kontakt-, Rechnungs- und Zahlungsdaten sowie gegebenenfalls Unternehmens- und Steuerdaten richtig und vollständig sind; und
      • e) der Kunde die maßgeblichen Konto- und Kontaktdaten während der Laufzeit des Abonnements in zumutbarem Umfang aktuell hält.
    4. Einordnung des Kunden und gesetzliche Rechte
      Unternehmerkunden und Privatkunden können nach dem anwendbaren Recht unterschiedliche Rechte und Pflichten haben. Zwingende Rechte oder Schutzvorschriften, die für Privatkunden, Verbraucher, Selbstständige, Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen oder sonstige geschützte Personengruppen gelten, finden in dem nach dem anwendbaren Recht gebotenen Umfang Anwendung.
      Die Bezeichnung der Leistung als unternehmerische Leistung oder die Auswahl eines Unternehmenseintrags schließt einen zwingenden gesetzlichen Schutz nicht aus, soweit dieser Schutz für den Kunden rechtlich gilt.
    5. Vor dem Kauf angezeigte Informationen
      Bevor der Kunde den Kauf abschließt, zeigt der Anbieter Folgendes an oder stellt es anderweitig zur Verfügung:
      • a) das gewählte monatliche oder jährliche Abonnement;
      • b) die anfängliche Abonnementlaufzeit und eine etwaige Mindestvertragslaufzeit;
      • c) den Gesamtpreis, die Währung, den Abrechnungszeitraum und die anfallenden Steuern;
      • d) den Umstand, dass sich das Abonnement automatisch verlängert;
      • e) die Dauer jeder Verlängerungsperiode;
      • f) den Verlängerungstermin oder die Methode zu dessen Bestimmung;
      • g) die Vorgehensweise und die Frist zur Kündigung der automatischen Verlängerung;
      • h) die Folgen einer Kündigung vor oder nach dem Verlängerungstermin; und
      • i) alle weiteren Informationen, die nach dem anwendbaren Recht für die jeweilige Kundenart erforderlich sind.
    6. Annahme und Bestellbestätigung
      Der Kunde muss diese Bedingungen sowie die Bedingungen der automatischen Verlängerung vor Abschluss des Kaufs akzeptieren. Die Zustimmung des Kunden stellt die Ermächtigung dar, das Abonnement zu verlängern und das jeweilige Abonnemententgelt gemäß § 13 und Laufzeit, automatische Verlängerung, Kündigung, Widerruf und Rückerstattungen einzuziehen, vorbehaltlich zwingenden anwendbaren Rechts.
      Nach dem Kauf übersendet der Anbieter eine Bestellbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger oder stellt sie anderweitig zur Verfügung. Die Bestellbestätigung weist das gewählte Abonnement, den Preis, die Währung, die Steuern, den Beginn des Abonnements, den Abrechnungszeitraum, den Status der automatischen Verlängerung, die Verlängerungsperiode, den Verlängerungstermin oder dessen Berechnungsmethode sowie die für den Kauf geltende Fassung dieser Bedingungen aus.
    7. Weltweite Geltung und lokale Anforderungen
      Diese Bedingungen bilden den weltweiten Rahmen für den Premiumeintrag. Standortspezifische Einzelheiten können im Bestellvorgang, in der Bestellbestätigung, im lokalen Impressum, in der Rückerstattungsrichtlinie, in der Datenschutzerklärung oder in einem länderspezifischen Anhang angegeben werden.
      Standortspezifische Einzelheiten können umfassen:
      • a) die jeweilige Cylex-Webseite und die Angaben zum Leistungserbringer;
      • b) die verfügbaren Abonnements und die berechtigten Kundengruppen;
      • c) Preise, Währungen, Steuern und Rechnungsangaben;
      • d) Zahlungsarten und Zahlungsdienstleister;
      • e) Kontaktdaten für Support, Beschwerden, Kündigung und Widerruf;
      • f) Informationen zum Datenschutz; und
      • g) weitere nach dem anwendbaren Recht erforderliche Hinweise, Rechte, Formulare oder Verfahren.
      Steht eine wirksam mit dem Kunden vereinbarte standortspezifische Bedingung im Widerspruch zu einer allgemeinen geschäftlichen Einzelheit dieser Bedingungen, so geht die standortspezifische Bedingung insoweit vor. Zwingendes anwendbares Recht geht stets im erforderlichen Umfang vor.

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  2. Vertragsgegenstand

    1. Gegenstand des Vertrages ist die Platzierung einer der unter § 3 beschriebenen Werbemöglichkeiten des Kunden auf der in § 4 bezeichneten Webseite des Anbieters ab dem in § 4 (2) angegebenen Datum für die in § 16 (1) angegebene Vertragslaufzeit, sowie die Verfügbarhaltung der Webseite für die Dauer des Platzierungszeitraums gem. § 6.

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  3. Spezifikationen der Werbemöglichkeiten

    1. Angeboten wird durch den Anbieter die Werbemöglichkeit, Premiumeintrag.
    2. Der Leistungsinhalt des Premiumeintrags kann differieren und ergibt sich aus dem konkreten Angebot zum Zeitpunkt der Beauftragung, das hiermit Vertragsbestandteil wird.

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  4. Werbefläche und Platzierung der Werbemöglichkeit

    1. Der Anbieter stellt dem Kunden auf folgender Webseite Werbefläche für die Platzierung der Werbemöglichkeit zur Verfügung:
      • im Falle des Premiumeintrags auf den folgenden Webseiten des Anbieters: www.cylex.ch

      Die Platzierung der Werbemöglichkeit auf der oben angegebenen Werbefläche übernimmt der Anbieter.

    2. Die Platzierung der Werbemöglichkeit erfolgt spätestens am folgenden Werktag nach der Bezahlung ohne zeitliche Beschränkung, also rund um die Uhr.

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  5. Verlinkung der Werbemöglichkeit

    1. Der Anbieter verknüpft die Werbemöglichkeit bei Angabe einer Webadresse des Kunden über einen Hyperlink mit der angegebenen Adresse des Kunden. Der Hyperlink wird durch Mausklick (Click Through) aktiviert.
    2. Soweit gem. Absatz (1) eine Verlinkung der Werbemöglichkeit oder mit Teilen davon stattfindet, erfolgt diese Verlinkung in einem Browser-TAB.

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  6. Verfügbarkeit der Webseite und Frequentierung

    1. Der Anbieter gewährleistet, dass die in § 4 bezeichnete Webseite mindestens 95 % der Zeit pro Kalenderwoche verfügbar ist. Wird die gewährleistete Verfügbarkeit unterschritten, bestimmen sich die Rechte des Kunden nach § 14 (2).

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  7. Verantwortung des Kunden für die Gestaltung der Werbemöglichkeit

    1. Die inhaltliche Gestaltung der Werbemöglichkeit obliegt dem Kunden in dem von der Plattform vorgegebenen Rahmen. Der Anbieter überprüft nicht, inwieweit die vom Kunden bereitgestellten Texte oder Bilder sowie - soweit möglich - deren Platzierung für den vom Kunden beabsichtigten Werbezweck geeignet sind und seinen Bedürfnissen entsprechen.

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  8. Obliegenheiten des Kunden an den Inhalt und Haftungsfreistellung

    1. Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Texte oder Bilder sowie die verlinkte Zielseite weder gegen geltendes Recht verstoßen, noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen.
    2. Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen gemäß Absatz (1) frei und verpflichtet sich, dem Anbieter alle in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile und Schäden zu ersetzen.

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  9. Zurückweisung, Entfernung, Deaktivierung

    1. Der Anbieter ist berechtigt, die beauftragte Werbemöglichkeit zurückzuweisen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese gegen geltendes Recht verstößt, Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt, oder wenn die Platzierung der Werbemöglichkeit dem Anbieter aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
    2. Auch während der Platzierung der Werbemöglichkeit ist der Anbieter jederzeit berechtigt, die Werbemöglichkeit unverzüglich und ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden zu entfernen bzw. zu deaktivieren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese /oder die gem. § 5 verlinkte Zielseite gegen geltendes Recht verstoßen und/oder Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen.
    3. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe informieren, wenn er Maßnahmen nach Absatz (1) oder (2) unternommen hat.

      Im Fall des Absatzes (1) steht es dem Kunden frei, dem Anbieter eine neue bzw. geänderte Werbemöglichkeit einzustellen, welche den vertraglichen Anforderungen entspricht. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.

      Im Fall des Absatzes (2) wird der Kunde unverzüglich entweder den rechtmäßigen Zustand der Werbemöglichkeit bzw. der verlinkten Zielseite herstellen, ein andere Werbemöglichkeit oder einen anderen Link erstellen oder aber die Rechtmäßigkeit des derzeitigen Zustandes nachweisen.

    4. Der Anbieter wird die gem. Absatz (2) vorgenommenen Maßnahmen einstellen, sobald der Kunde dem Anbieter nachweist, dass entweder der rechtmäßige Zustand wiederhergestellt oder aber der bestehende Zustand rechtmäßig ist.
    5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Vergütung nach § 13 bleibt von der Vornahme von Maßnahmen gem. Absatz (1) bzw. Absatz (2) dieses § 9 unberührt.

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  10. Weitere Pflichten des Kunden

    1. Der Kunde wird die gem. § 4 verlinkte Zielseite während der Dauer des Vertrages abrufbar halten.
    2. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass die von ihm zur Verfügung gestellte Werbemöglichkeit oder beigefügte Bilder gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigt oder verletzt.
    3. Stellt der Kunde Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung fest, so wird er dies dem Anbieter unverzüglich mitteilen.
    4. Der Kunde erbringt die vorgenannten Mitwirkungshandlungen als vertragliche Leistungspflichten und haftet für sämtliche Schäden, welche dem Anbieter aufgrund der nicht vertragsgemäßen Erbringung der vorgenannten Pflichten des Kunden durch diesen entstehen.

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  11. Rechtseinräumung

    1. Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Texten und Bilder ein.
    2. Die vorgenannte Rechtseinräumung beinhaltet auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung sowie Bearbeitung der Texte und Bilder, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist.

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  12. Prüfung der Werbemöglichkeit durch den Kunden

    1. Der Kunde wird die Werbemöglichkeit nach ihrer ersten Schaltung unverzüglich auf die Richtigkeit der Platzierung untersuchen, und eventuelle Fehler dem Anbieter innerhalb von 3 Werktagen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Werbemöglichkeit als akzeptiert.

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  13. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

    1. Die Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen des Anbieters richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Beauftragung oder Verlängerung gültigen Preisliste, zzgl. der gesetzlichen MwSt. Bei einer automatischen Verlängerung gilt die jeweils aktuelle Preisliste, wenn sie dem Kunden mindestens 42 Tage vor der Verlängerung per E-Mail mitgeteilt worden ist. Andernfalls gilt die bisherige Preisliste fort, es sei denn, der Kunde hat auf anderem Wege mindestens 42 Tage im Voraus von der neuen Preisliste Kenntnis erhalten. Alle Preise sind in CHF angegeben und verstehen zzgl. MwSt., sofern anwendbar. Die MwSt.-Behandlung hängt vom Standort und dem Steuerstatus des Kunden ab.
    2. Abonnementpreis
      Der vom Kunden zu zahlende Preis ist der im Bestellvorgang angezeigte und akzeptierte Preis oder der zwischen dem Kunden und dem Anbieter ausdrücklich anderweitig vereinbarte Preis. Der maßgebliche Preis, die Währung, die Steuern, der Abrechnungszeitraum sowie alle nach dem anwendbaren Recht erforderlichen kundenbezogenen Angaben werden in der Bestellbestätigung ausgewiesen.
    3. Ermächtigung zu wiederkehrenden Zahlungen
      Erwirbt der Kunde ein sich automatisch verlängerndes Abonnement und gibt er eine Zahlungsart an oder wählt er eine solche aus, so ermächtigt er den Anbieter und dessen Zahlungsdienstleister, diese Zahlungsart für die anfängliche Abonnementlaufzeit und für jede nachfolgende Verlängerungsperiode zu belasten.
      Diese Ermächtigung zu wiederkehrenden Zahlungen bleibt wirksam, bis einer der folgenden Umstände eintritt: Bei einem Unternehmerkunden können ein bevollmächtigter Kontoadministrator, ein Mitarbeiter, ein Geschäftsführer, ein Beauftragter oder ein sonstiger bevollmächtigter Vertreter in dessen Namen handeln. Bei einem Privatkunden kann die Kündigung durch den Privatkunden selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder eine andere gesetzlich zur Vertretung befugte Person erklärt werden.
      Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, dass die gewählte Zahlungsart gültig ist und dass jede Person, die eine Änderung oder Kündigung verlangt, hierzu befugt ist.
    4. Bei der Verlängerung geltender Preis
      Sofern nicht wirksam ein abweichender Preis vereinbart wurde, wird das automatisch verlängerte Abonnement zu dem zuvor mitgeteilten und vom Kunden akzeptierten Preis abgerechnet.
      Beabsichtigt der Anbieter, den Preis zu erhöhen oder die Bedingungen des Abonnements wesentlich zu ändern, so teilt er dies dem Kunden innerhalb der nach dem anwendbaren Recht erforderlichen Frist mit, mangels einer zwingenden Frist mindestens zweiundvierzig (42) Tage vor dem betreffenden Verlängerungstermin.
      Der geänderte Preis oder die geänderten wesentlichen Bedingungen gelten nur, wenn sie in der nach dem anwendbaren Recht erforderlichen Form akzeptiert wurden. Wird die erforderliche Zustimmung nicht erteilt, kann der Anbieter das Abonnement zu den zuvor akzeptierten Bedingungen fortführen, eine andere rechtlich zulässige Lösung anbieten oder das Abonnement auslaufen lassen.
    5. Verlängerungserinnerungen
      Der Anbieter versendet alle nach dem anwendbaren Recht erforderlichen Verlängerungserinnerungen. Besteht keine zwingende Frist, so versendet der Anbieter bei Jahresabonnements eine Erinnerung mindestens sieben (7) Kalendertage vor dem Verlängerungstermin.
      Ein Monatsabonnement kann ohne gesonderte Erinnerung vor jeder monatlichen Abbuchung verlängert werden, sofern das anwendbare Recht keine Erinnerung vorschreibt oder der Anbieter eine solche nicht ausdrücklich zugesagt hat.
      Die Verlängerungserinnerung enthält oder ermöglicht den Zugang zu, soweit einschlägig:
      • a) dem Verlängerungstermin;
      • b) der Angabe, ob es sich um ein monatliches oder jährliches Abonnement handelt;
      • c) der Dauer der verlängerten Abonnementlaufzeit;
      • d) dem voraussichtlich abzubuchenden Betrag und der Währung;
      • e) der zu verwendenden Zahlungsart;
      • f) den Hinweisen zur Kündigung der automatischen Verlängerung; und
      • g) den Folgen einer Kündigung vor oder nach dem Verlängerungstermin.
      Die Verlängerungserinnerung ist ein informatorischer Hinweis und begründet nicht die ursprüngliche Zustimmung des Kunden zur automatischen Verlängerung. Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts beruht die Verlängerung auf den Bedingungen zur automatischen Verlängerung, die der Kunde beim Erwerb oder bei einer späteren Änderung des Abonnements akzeptiert hat.
      Der Kunde ist dafür verantwortlich, in seinem Konto eine zutreffende und erreichbare E-Mail-Adresse zu hinterlegen. Vorbehaltlich zwingenden anwendbaren Rechts macht das Nichtöffnen oder Nichtlesen einer Erinnerung eine im Übrigen wirksame Verlängerung nicht unwirksam, wenn der Anbieter nachweisen kann, dass die Erinnerung an die hinterlegte E-Mail-Adresse versandt wurde.
    6. Fälligkeit der Abonnemententgelte
      Das jeweilige monatliche oder jährliche Abonnemententgelt ist zu Beginn des Abonnements bzw. zum jeweiligen Verlängerungstermin in voller Höhe fällig.
      Ein Monatsentgelt gewährt Zugang zum Premiumeintrag für die entsprechende einmonatige Abonnementlaufzeit. Ein Jahresentgelt gewährt Zugang zum Premiumeintrag für die entsprechende zwölfmonatige Abonnementlaufzeit.
      Das Abonnemententgelt wird für die Bereitstellung und Erbringung der Premiumleistung während des bezahlten Zeitraums geschuldet. Es bemisst sich nicht nach der Anzahl der Anmeldungen, Besuche, Klicks, Kontakte, Anfragen oder genutzten Funktionen. Die Nichtnutzung oder eingeschränkte Nutzung der Leistung durch den Kunden begründet für sich genommen keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung, unbeschadet zwingender Rechte des Kunden.
    7. Fehlgeschlagene und beanstandete Zahlungen
      Schlägt eine Zahlung fehl oder wird sie abgelehnt, rückgängig gemacht, beanstandet oder zurückgebucht, so kann der Anbieter den Einzug erneut versuchen, eine andere Zahlungsart verlangen, Premiumfunktionen aussetzen oder das Abonnement beenden, vorbehaltlich des anwendbaren Rechts.
      Die Beanstandung einer Zahlung oder das Entfernen einer Zahlungsart stellt für sich genommen keine wirksame Kündigung der automatischen Verlängerung dar.
    8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
      Die Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, vorbehaltlich zwingenden anwendbaren Rechts.

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  14. Gewährleistung

    1. Der Anbieter wird die Werbemöglichkeit während der Dauer dieses Vertrages gemäß dessen Regelungen platzieren und die betroffenen Webseiten im Rahmen des § 6 verfügbar halten.
    2. Bleibt die Leistung des Anbieters während der Dauer des Vertrages hinter den vertraglichen Vereinbarungen zurück, so ist der Kunde zu einer angemessenen Minderung der Vergütung berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Schlechtleistung unerheblich ist.
    3. Das Recht des Kunden, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen, bleibt von vorstehender Regelung unberührt.

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  15. Haftung

    1. Der Anbieter haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
    2. Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Anbieter bzw. durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Anbieters herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall von Personenschäden, haftet der Anbieter unbeschränkt.
    3. Für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen des Anbieters vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet dieser begrenzt auf die Schäden, die bei Vertragsabschluss typisch und vorhersehbar sind, maximal aber bis zu einem Betrag von 2.000,- Euro für jeden einzelnen Schadensfall.
    4. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte, (Kardinalpflicht) ist die Ersatzpflicht ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf einen Betrag von 1.000,- Euro für jeden einzelnen Schadensfall. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
    5. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, welche durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen.

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  16. Laufzeit, automatische Verlängerung, Kündigung, Widerruf und Rückerstattungen

    1. Beginn des Abonnements
      Der Vertrag wird wirksam, sobald der Anbieter die Bestellung bestätigt und den Premiumeintrag aktiviert. Der Beginn des Abonnements und das gewählte Abonnement ergeben sich aus der Bestellbestätigung.
    2. Verfügbare Abonnementlaufzeiten
      Soweit auf der jeweiligen Cylex-Webseite angeboten:
      • a) hat ein Monatsabonnement eine anfängliche Abonnementlaufzeit von einem (1) Monat; und
      • b) hat ein Jahresabonnement eine anfängliche Abonnementlaufzeit von zwölf (12) Monaten.
      Das gewählte Abonnement, die Mindestvertragslaufzeit, der Abrechnungszeitraum, der Preis und die anfängliche Abonnementlaufzeit werden im Bestellvorgang angezeigt und in der Bestellbestätigung bestätigt.
    3. Automatische Verlängerung
      Nach Ablauf der anfänglichen Abonnementlaufzeit und jeder nachfolgenden Verlängerungsperiode verlängert sich das Abonnement automatisch, sofern die automatische Verlängerung nicht gemäß diesem Abschnitt gekündigt wird.
      Sofern nicht wirksam eine abweichende Verlängerungsregelung vereinbart wurde:
      • a) verlängert sich ein Monatsabonnement automatisch um jeweils einen (1) Monat; und
      • b) verlängert sich ein Jahresabonnement automatisch um jeweils zwölf (12) Monate.
      Die automatische Verlängerung stellt eine Fortsetzung des ursprünglich vom Kunden akzeptierten Abonnementvertrags dar und begründet für sich genommen keinen neuen eigenständigen Vertrag zu jedem Verlängerungstermin.
      Soweit das anwendbare Recht dies zulässt und sofern Preis und sonstige wesentliche Bedingungen des Abonnements unverändert bleiben, ist der Anbieter nicht verpflichtet, zu jedem Verlängerungstermin eine gesonderte Zustimmung einzuholen. Verlangt das anwendbare Recht eine ausdrückliche Bestätigung vor der Verlängerung oder vor einer Verlängerung um einen weiteren bestimmten Zeitraum, so holt der Anbieter diese Bestätigung ein oder wendet eine andere rechtlich zulässige Verlängerungsregelung an.
    4. Verlängerungstermin
      Der "Verlängerungstermin" ist der Tag, an dem die laufende bezahlte Abonnementlaufzeit endet und die nächste Abonnementlaufzeit beginnt.
      Bei einem Monatsabonnement tritt der Verlängerungstermin regelmäßig monatlich am entsprechenden Kalendertag ein. Bei einem Jahresabonnement tritt der Verlängerungstermin regelmäßig jährlich am entsprechenden Kalendertag ein. Fehlt ein entsprechender Kalendertag, kann die Verlängerung am letzten Tag des betreffenden Monats erfolgen.
      Der maßgebliche Verlängerungstermin wird im Kundenkonto, in der Bestellbestätigung, in der Rechnung, in der Verlängerungserinnerung oder in einer sonstigen dauerhaften Bestätigung ausgewiesen.
    5. Wer die automatische Verlängerung kündigen kann
      Die automatische Verlängerung kann gekündigt werden durch:
      • a) den Kunden selbst;
      • b) bei einem Unternehmerkunden einen bevollmächtigten Kontoadministrator, einen Mitarbeiter, einen Geschäftsführer, einen Beauftragten oder eine sonstige zur Verwaltung des Abonnements befugte Person;
      • c) bei einem Privatkunden einen gesetzlichen Vertreter oder eine andere gesetzlich zur Vertretung befugte Person; oder
      • d) den Anbieter, soweit die Kündigung oder Beendigung nach diesen Bedingungen oder nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.
      Der Anbieter kann angemessene Angaben verlangen, um die Identität und die Befugnis der kündigenden Person zu überprüfen.
      Der Anbieter kann die automatische Verlängerung bei Zahlungsverzug, missbräuchlicher Nutzung, aus rechtlichen oder Compliance-Gründen, bei Einstellung der Leistung oder aus einem sonstigen berechtigten vertraglichen Grund kündigen oder beenden, vorbehaltlich des anwendbaren Rechts.
    6. Wie der Kunde kündigt
      Der Kunde oder ein bevollmächtigter Vertreter kann die automatische Verlängerung kündigen:
      • a) über den Bereich zur Abonnementverwaltung im Cylex-Konto des Kunden, sofern diese Funktion verfügbar ist; oder
      • b) durch eine eindeutige Kündigungserklärung an den Anbieter über die auf der jeweiligen Cylex-Webseite veröffentlichte Kontaktmöglichkeit des Kundenservice.
      Die Kündigungserklärung muss den Kunden und das zu kündigende Abonnement bezeichnen. Die Kündigung wird wirksam, sobald sie über das Konto abgeschlossen ist oder beim Anbieter über den bezeichneten Supportkanal eingeht, vorbehaltlich einer angemessen erforderlichen Identitäts- oder Vollmachtsprüfung.
      Die bloße Einstellung der Nutzung, das Entfernen oder Ersetzen einer Zahlungsart, die Sperrung einer Zahlung, die Beanstandung einer Abbuchung, die Abmeldung von Werbemitteilungen, die Löschung eines Nutzerkontos oder das Verlangen der Entfernung von Inhalten oder eines Unternehmenseintrags bewirken für sich genommen keine Kündigung der automatischen Verlängerung.
    7. Kündigung vor der Verlängerung
      Um die nächste Verlängerung und die entsprechende Abbuchung zu verhindern, muss die Kündigung abgeschlossen sein oder zugehen, bevor die Zahlung für die nächste Abonnementlaufzeit verarbeitet wird, spätestens jedoch innerhalb der im Bestellvorgang, im Kundenkonto oder in der Bestellbestätigung angegebenen Kündigungsfrist.
      Ist keine frühere Frist deutlich angezeigt oder wirksam vereinbart, so verhindert eine vor Beginn des Verlängerungstermins abgeschlossene oder zugegangene Kündigung die nächste Verlängerung.
      Eine wirksame Kündigung vor Ablauf der maßgeblichen Frist verhindert die Verlängerung des Abonnements. Der Premiumeintrag bleibt bis zum Ende der bereits bezahlten Abonnementlaufzeit aktiv.
    8. Kündigung nach der Verlängerung
      Eine Kündigung, die nach Verarbeitung der Verlängerungszahlung abgeschlossen wird oder zugeht, wirkt nur für künftige Verlängerungen, sofern zwingendes anwendbares Recht oder die Rückerstattungsrichtlinie nichts anderes bestimmen.
      Wurde eine monatliche oder jährliche Verlängerungszahlung bereits verarbeitet, gilt:
      • a) die verlängerte Abonnementlaufzeit hat begonnen;
      • b) die Kündigung verhindert eine weitere Verlängerung nach Ablauf der verlängerten Laufzeit;
      • c) die Premiumfunktionen bleiben bis zum Ende der verlängerten und bezahlten Laufzeit verfügbar; und
      • d) die Kündigung macht die Verlängerungszahlung nicht automatisch rückgängig und begründet keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung.
      Die Erklärung, die Leistung nicht mehr nutzen zu wollen, macht eine Verlängerung, die vor Zugang einer wirksamen Kündigung erfolgt ist, nicht rückwirkend rückgängig.
      Der Anbieter bestätigt die Kündigung und teilt mit, zu welchem Zeitpunkt der Premiumzugang endet.
    9. Kontolöschung und Entfernung des Unternehmenseintrags
      Die Kündigung eines Abonnements, die Löschung eines persönlichen Nutzerkontos und die Entfernung eines Unternehmenseintrags sind voneinander unabhängige Vorgänge.
      • a) Die Kündigung der automatischen Verlängerung löscht nicht automatisch das Nutzerkonto des Kunden und entfernt nicht den Unternehmenseintrag.
      • b) Ein Antrag auf Löschung eines Nutzerkontos gilt nicht automatisch als Antrag auf Entfernung des Unternehmenseintrags.
      • c) Ein Antrag auf Entfernung eines Unternehmenseintrags kündigt für sich genommen nicht die automatische Verlängerung und begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung für eine bereits bezahlte Abonnementlaufzeit.
      Vor der Löschung des letzten Nutzerkontos, über das ein aktives kostenpflichtiges Abonnement verwaltet wird, kündigt der Anbieter die künftige automatische Verlängerung oder überträgt, sofern der Kunde dies gestattet, die Verwaltung des Abonnements auf ein anderes Konto.
      Der Anbieter kann den Kunden bitten klarzustellen, ob sich sein Anliegen auf das Nutzerkonto, das kostenpflichtige Abonnement, den Unternehmenseintrag oder auf alle diese Punkte bezieht.
    10. Rückerstattungen nach der Verlängerung
      Sofern nicht zwingendes anwendbares Recht dies vorschreibt, die Rückerstattungsrichtlinie dies ausdrücklich vorsieht oder der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht hat, ist das monatliche oder jährliche Verlängerungsentgelt nicht erstattungsfähig, sobald der Verlängerungstermin eingetreten ist, die verlängerte Abonnementlaufzeit begonnen hat und der Premiumeintrag für den Kunden aktiv oder verfügbar war.
      Eine Rückerstattung oder anteilige Erstattung besteht insbesondere nicht allein deshalb, weil:
      • a) der Kunde kurz nach dem Verlängerungstermin kündigt;
      • b) der Kunde das Abonnement nicht fortsetzen wollte, es jedoch nicht vor Ablauf der maßgeblichen Frist gekündigt hat;
      • c) der Kunde eine Verlängerungserinnerung nicht geöffnet oder gelesen hat;
      • d) der Kunde den Premiumeintrag während der verlängerten Laufzeit nicht aktiv nutzt;
      • e) der Kunde die Leistung nicht mehr benötigt;
      • f) der Kunde nach der Verlängerung die Löschung eines Nutzerkontos oder die Entfernung eines Unternehmenseintrags verlangt; oder
      • g) der Kunde nach der Verlängerung die Löschung oder Ersetzung der Zahlungsart verlangt.
    11. Gesetzliche Widerrufs- oder Bedenkzeitrechte
      Steht einem Privatkunden oder einem sonstigen gesetzlich geschützten Kunden ein zwingendes gesetzliches Recht zu, einen im Fernabsatz oder online geschlossenen Vertrag innerhalb einer Bedenkzeit zu widerrufen, zu kündigen oder von ihm Abstand zu nehmen, so schließen oder beschränken weder diese Bedingungen noch die Rückerstattungsrichtlinie dieses Recht.
      Soweit das anwendbare Recht dies zulässt, kann der Anbieter den Kunden auffordern, ausdrücklich zu verlangen, dass der Premiumeintrag vor Ablauf der maßgeblichen Widerrufs- oder Bedenkzeit beginnt. Übt der Kunde anschließend ein wirksames gesetzliches Recht aus, nachdem die Leistungserbringung begonnen hat, kann von ihm ein Betrag verlangt werden, der dem Umfang der bereits erbrachten Leistung entspricht, jedoch nur in dem nach dem anwendbaren Recht zulässigen Umfang.
      Ein gesetzliches Widerrufs- oder Bedenkzeitrecht erlischt nur, wenn sämtliche nach dem anwendbaren Recht erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
    12. Kulanzrückerstattungen
      Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen eine vollständige oder teilweise Rückerstattung als ausnahmsweise Kulanzleistung oder zur gütlichen Beilegung einer Einzelbeschwerde gewähren.
      Eine Kulanzrückerstattung:
      • a) stellt kein Anerkenntnis dar, dass die Verlängerung oder die Zahlung fehlerhaft war;
      • b) stellt kein Anerkenntnis einer Haftung, eines Fehlverhaltens, einer Vertragsverletzung oder einer gesetzlichen Verpflichtung dar;
      • c) ändert nicht die für andere Abonnements geltenden Bedingungen;
      • d) begründet keinen Präzedenzfall und keinen Anspruch auf eine vergleichbare Rückerstattung in einem anderen Fall; und
      • e) berührt nicht die Kündigung künftiger automatischer Verlängerungen.
    13. Kündigung durch den Anbieter
      Der Anbieter kann das Abonnement mit der nach dem anwendbaren Recht erforderlichen Frist oder, mangels einer zwingenden Frist, mit angemessener Frist kündigen oder dessen Verlängerung ablehnen.
      Der Anbieter kann das Abonnement mit sofortiger Wirkung aussetzen oder beenden, wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, die Leistung missbräuchlich nutzt, gegen diese Bedingungen verstößt, ein rechtliches oder sicherheitsbezogenes Risiko begründet oder wenn das anwendbare Recht ein sofortiges Vorgehen im Übrigen zulässt.
      Beendet der Anbieter ein kostenpflichtiges Abonnement aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, und wird die Leistung während eines Teils einer bereits bezahlten Laufzeit nicht mehr erbracht, so gewährt der Anbieter die nach dem anwendbaren Recht oder der Rückerstattungsrichtlinie geschuldete Rückerstattung oder Gutschrift.
      Verlangt das anwendbare Recht zusätzliche Informationen, einen besonderen Verlängerungshinweis, eine ausdrückliche Bestätigung, eine Bedenk- oder Widerrufsfrist, eine bestimmte Kündigungsmöglichkeit, eine Rückerstattung, ein Muster-Widerrufsformular oder eine sonstige Verfahrensgarantie, so wendet der Anbieter diese Anforderung auf den betreffenden Kunden oder das betreffende Abonnement an.

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  17. Schlussbestimmungen

    1. Anwendbares Recht
      Dieser Vertrag unterliegt dem Recht Rumäniens, unbeschadet zwingender Bestimmungen eines anderen anwendbaren Rechts, von denen nicht wirksam durch Vereinbarung abgewichen werden kann.
      Ist der Kunde ein Privatkunde oder ein sonstiger gesetzlich geschützter Kunde, so entzieht die Wahl rumänischen Rechts dem Kunden nicht den zwingenden Schutz des Rechts, das ohne diese Rechtswahl anwendbar wäre, einschließlich gegebenenfalls des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthalts.
    2. Gerichtsstand
      Vorbehaltlich zwingender Zuständigkeitsvorschriften sind die zuständigen Gerichte in Oradea, Rumänien, für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zuständig.
      Keine Bestimmung dieses Abschnitts hindert eine Partei daran, ein anderes nach zwingendem anwendbarem Recht zuständiges Gericht anzurufen. Ein Privatkunde oder ein sonstiger gesetzlich geschützter Kunde behält das Recht, vor einem nach zwingendem anwendbarem Recht eröffneten Gericht zu klagen oder sich zu verteidigen.
    3. Salvatorische Klausel
      Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil des Vertrages davon nicht berührt und bleibt, soweit dem mutmaßlichen Willen der Parteien entsprechend, wirksam und durchführbar. In diesem Fall tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Regelung, die dem bei Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass dieser Vertrag Lücken enthalten sollte.

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  18. Datenschutzbestimmungen

    1. Verarbeitung personenbezogener Daten
      Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den für die jeweilige Cylex-Leistung, den Kunden und die Verarbeitungstätigkeit geltenden Datenschutzvorschriften.
    2. Datenschutzinformationen
      Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter, einschließlich der Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherfristen, Empfänger, internationalen Übermittlungen und der geltenden Betroffenenrechte, sind der auf der jeweiligen Cylex-Webseite veröffentlichten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
    3. Abonnementbezogene Aufzeichnungen
      Der Kunde erkennt an, dass personenbezogene Daten und technische Aufzeichnungen, die für den Abschluss, die Verwaltung, die Verlängerung, die Kündigung, die Beendigung, den Nachweis und die Durchsetzung des Abonnementvertrags vernünftigerweise erforderlich sind, in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht und der Datenschutzerklärung verarbeitet und gespeichert werden können.

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Stand 24.06.2025