Der Betrag, der im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs vorgesehen ist, beträgt neu CHF 19'050.— (CHF 18'720.—) pro Jahr für Alleinstehende, CHF 28'575.— (CHF 28'080.—) für Ehepaare und CHF 9945.—
(CHF 9780.—) für Waisen.
Anpassung der Ergänzungsleistungen an die Lohn- und Preisentwicklung auf den 01.01.2011
03 November 2010
Gepostet von SVA Aargau
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