Wichtige Neuerungen bei den Beiträgen ab 01.01.2011

03 November 2010
Gepostet von SVA Aargau

Die wichtigsten Neuerungen ab 1. Januar 2011 (Beiträge)

  • Anpassung der EO-Beitragssätze von 0.3 % auf 0.5 %. Dies hat auf sämtliche Beiträge an die AHV, IV und EO Auswirkungen
  • Durch die Revision des Arbeitslosengesetzes steigt der Beitragssatz der Lohnbeiträge für die ALV von 2,0 % auf 2,2 %. Ab einem Lohn von CHF 126'001.— bis 315'000.— wird neu 1 % (Solidaritätsprozent) erhoben.
  • Der Grenzbetrag (Eintrittsschwelle/Mindestlohn) gemäss BVG steigt von CHF 20'520.—   auf CHF 20'880.— . Dadurch steigen auch die Grenzbeträge im Vereinfachten Abrechnungsverfahren.
  • Vom massgebenden Lohn, der je Arbeitgebenden den Betrag von (neu)  CHF 2300.—   im Kalenderjahr nicht übersteigt, werden die Beiträge nur auf Verlangen des Versicherten erhoben.
  • Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von CHF 460.—  auf CHF 475.—  erhöht.
  • Die Beiträge der Nichterwerbstätigen werden auf dem Vermögen und dem Renteneinkommen berechnet. Neu werden dabei auch die Renten der AHV berücksichtigt, die IV-Renten hingegen weiterhin nicht.

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